Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin
Nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit.
Feuerwehrmann/-frau
Nach Bestehen der Probezeit oder nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr.
Oberfeuerwehrmann/-frau
Mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung.
Hauptfeuerwehrmann/-frau
Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr.
Unterbrandmeister/-in
Mindestens Hauptfeuerwehrmann/-frau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung.
Brandmeister/-in
Mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.
Oberbrandmeister/-in
Mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
Hauptbrandmeister/-in
Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
Brandinspektor/-in
Mindestens Oberbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.
Brandoberinspektor/-in
Mindestens Brandinspektor und die Absolvierung eines Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/-in
Mindestens Brandoberinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr NRW.