Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin
Nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit.

Feuerwehrmann/-frau
Nach Bestehen der Probezeit oder nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr.

Oberfeuerwehrmann/-frau
Mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung.

Hauptfeuerwehrmann/-frau
Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr.

Unterbrandmeister/-in
Mindestens Hauptfeuerwehrmann/-frau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung.

Brandmeister/-in
Mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.


Oberbrandmeister/-in
Mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.

Hauptbrandmeister/-in
Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.

Brandinspektor/-in
Mindestens Oberbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.


Brandoberinspektor/-in
Mindestens Brandinspektor und die Absolvierung eines Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.


Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/-in
Mindestens Brandoberinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr NRW.
